Der nächste Sommerurlaub im Ausland ist schon geplant und der Vierbeiner soll mit? Dann vergesst nicht, euch rechtzeitig vorab über die unterschiedlichen Einreisebedingungen sowie Vorschriften vor Ort zu informieren.
Für jede Reise solltet ihr einen gechipten Hund und natürlich euren EU-Heimtierpass dabei haben. Während in Deutschland keine Impfpflicht besteht, müsst ihr bei eurem Hund für die meisten Länder drei Wochen vorher die Tollwutimpfung auffrischen, sofern sie nicht mehr gültig ist. Die jeweiligen Einreisebedingungen für die EU-Länder könnt ihr hier nachlesen.
Nach der Reise mit dem Hund zum Tierheilpraktiker
Einen Reisetest für den richtigen Parasitenschutz gibt es hier. Verzichtet aber unbedingt auf empfohlene Chemiekeulen wie Spot-On-Präparate, Wurmkuren oder vorbeugende Prophylaxe gegen Mittelmeerkrankheiten (wie zum Beispiel Leishmaniose, Babesiose oder Ehrlichiose). Einen Impfschutz gibt es hier nicht. Diese Krankheiten werden durch Sandmücken oder Zecken übertragen.
Nach der Reise macht es Sinn, den Vierbeiner auf mögliche Erkrankungen beim Tierheilpraktiker zu testen, um diese, falls vorhanden, wieder auszuleiten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Für jedes Reiseziel gilt: Um auf Nummer sicher zu gehen, informiert ihr euch am besten vorab bei der jeweiligen Botschaft. Anbei ein kleiner Auszug einiger Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubszielen:
Italien
In Italien müsst ihr Leine und Maulkorb für euren Hund zumindest mit euch führen. In manchen Regionen herrscht sogar Maulkorbpflicht. Außerdem dürfen maximal fünf Hunde auf Reisen mitgenommen werden. Es gibt in Italien einige Hundestrände, an den meisten Stränden sind Hunde jedoch tabu.
Spanien
Es gibt im Land regionale Regelungen bezüglich der Leinen- und Maulkorb-Pflicht. Offizielle Hundestrände sind in Spanien leider Mangelware. Mit Ausnahme weniger ausgeschilderter Bereiche solltet ihr von einem offiziellen Hundeverbot von Juni bis Ende September ausgehen. Ob sich Hunde außerhalb der Hauptsaison und an abgelegenen Naturstränden am Strand offiziell aufhalten dürfen, legt die jeweilige Gemeinde vor Ort fest. Die Vierbeiner dürfen außerdem nur in einer Hundetransportbox oder gesichert durch eine stabile Trennwand im Pkw reisen. Diese Regelung gilt auch für Italien.
Frankreich
Rassen der 1. Kategorie, zu denen sogenannte "Kampfhunde" zählen, dürfen nicht in Frankreich einreisen. Sind Hunde dieser Rassen in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen, werden sie als Rassen der 2. Kategorie bezeichnet und dürfen in Frankreich einreisen. Für diese Hunde besteht allerdings eine grundsätzliche Maulkorbpflicht. Sie müssen zudem von einem Volljährigen an der Leine geführt werden. Die Mitnahme in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel ist verboten. Offiziell sind Hunde am Strand nicht gestattet, aber zum Glück gibt es auch hundefreundliche Gegenden, in denen nicht so sehr darauf geachtet wird.
Dänemark
Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr von gefährlich geltender Hunderassen bleibt weiter bestehen. Dazu gehören Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac. Sehen eure Hunde optisch einer nicht zugelassenen Rasse ähnlich, so obliegt dem Hundebesitzer die Beweispflicht, dass sein Hund einer anderen Rasse zugehört.
Glücklicherweise ist es den Dänen nicht mehr gestattet, streunende Hunde zu erschießen. Sollte es zu "Zwischenfällen" mit eurem Hund kommen, so obliegt der Polizei die Sanktion, die im schlimmsten Fall eine Einschläferung des Hundes ist. Bei Beißvorfällen können Hundehalter seit dem 01. Juli 2014 die Einschätzung eines „dog expert“ (Hundesachverständigen) einfordern. Leider ist überhaupt nicht klar, welche Ausbildung diese Person haben muss, die sie dazu befähigt, über Tod oder Leben eines Hundes zu entscheiden.
Norwegen
In Norwegen müssen eure Hunde 24 bis 120 Stunden vor Einreise in ausreichender Dosierung mit einem Bandwurmmittel behandelt worden sein, das den Wirkstoff Praziquantel enthält. Diese Behandlung muss mit Namen und Dosierung des Präparates vom Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigt sein. Diese Regelung gilt zum Beispiel auch für Großbritannien.
Noch mal alle Einreisebedingungen für alle Länder zum Nachlesen gibt es hier.